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   BGH, 27.03.2014 - 4 StR 20/14   

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https://dejure.org/2014,9587
BGH, 27.03.2014 - 4 StR 20/14 (https://dejure.org/2014,9587)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2014 - 4 StR 20/14 (https://dejure.org/2014,9587)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2014 - 4 StR 20/14 (https://dejure.org/2014,9587)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wertung der Beteiligung an einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Mittäterschaft oder Beihilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Wertung der Beteiligung an einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Mittäterschaft oder Beihilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 4 StR 20/14
    Diese Grundsätze gelten auch für denjenigen, der ein Betäubungsmittelgeschäft vermittelt (BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12, NStZ-RR 2013, 46; Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57 mwN).
  • BGH, 04.09.2012 - 3 StR 337/12

    Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Täterschaft bei bloßer

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 4 StR 20/14
    Diese Grundsätze gelten auch für denjenigen, der ein Betäubungsmittelgeschäft vermittelt (BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12, NStZ-RR 2013, 46; Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57 mwN).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Diese Grundsätze gelten auch für das Errichten und Betreiben einer internetgestützten Handelsplattform, die dazu dient, den Kontakt zwischen Käufern und Verkäufern herzustellen und Möglichkeiten zur Verkaufsabwicklung zur Verfügung stellt (zu Vermittlungsgeschäften vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57; vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117; vom 27. März 2014 - 4 StR 20/14; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 675 f. je mwN).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 16/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Begehung als nicht eigenhändig

    Vor diesem Hintergrund war der Angeklagte K. nicht Mittäter, sondern lediglich Gehilfe des Handeltreibens (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12; vom 27. März 2014 - 4 StR 20/14).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 640/18

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe: erforderliche Gesamtbetrachtung);

    Vor dem Hintergrund, dass sich der Tatbeitrag des Angeklagten hier nach den Feststellungen des Landgerichts nur darauf beschränkte, einmalig eine Bestellung an einen Lieferanten weiterzuleiten und im Auftrag seines Arbeitgebers, des anderweitig Verfolgten G., für einen Gewinnanteil von 500 Euro bei der Übergabe der Betäubungsmittel anwesend zu sein, ohne diese selbst in Empfang zu nehmen, wäre eine solche wertende Gesamtwürdigung erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2014 - 4 StR 20/14, juris Rn. 5 f.; vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12, juris Rn. 5 f. und vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 75 Rn. 5 f.).
  • BGH, 31.10.2019 - 3 StR 322/19

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der Beihilfe (Förderung der Haupttat;

    Diese Vermittlungstätigkeit erleichterte die Tatbegehung zumindest, wenn sie nicht sogar eine unerlässliche Voraussetzung war, ohne die es zu dem konkreten Überfall nicht gekommen wäre (vgl. zu anwerbenden und vermittelnden Tätigkeiten etwa BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, juris Rn. 7; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346, 347; vom 27. März 2014 - 4 StR 20/14, juris Rn. 6; Urteil vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03, NStZ 2004, 499, 500).
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